Finanzierung der Ratsfraktionen

Finanzierung der Ratsfraktionen
 

Grundsätzliches

Die Kontrolle des Stadtrates über die Verwaltung ist gem. Gemeindeordnung (GO) NRW seine wesentliche Aufgabe. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, müssen den Ratsmitgliedern einerseits die dafür notwendigen Informationen zur Verfügung stehen, anderseits müssen die Informationen aufgearbeitet werden. Diese Aufgaben werden in der Regel durch die Fraktionen wahrgenommen.

In Anbetracht der Fülle an Informationen und der Komplexität der Entscheidungen, sind diese Arbeiten nicht "nebenher" zu leisten. Umfangreiches Aktenstudium, Klärung von Wirtschafts- und Rechtsfragen, Wissen über Verwaltungsabläufe, Sozialgesetzgebung und Baurecht erfordern ein professionelles Arbeiten der Fraktionen. Dieses ist unabdingbar, um eine Kontrolle gegenüber der Verwaltung mit ihren Fachleuten und Spezialisten der einzelnen Fachbereiche, sicherzustellen. Aus diesem Grund haben die Fraktionen einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Haushaltsmitteln zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.

W.i.R stellen als erste Fraktion in Remscheid die Strukturen und die absoluten Summen der Fraktionszuwendungen und der Entschädigungen für ehrenamtliche Politiker transparent dar.

In den folgenden Aufstellungen beziehen wir uns auf die Gemeindeordnung (GO) des Landes NRW und die Hauptsatzung (HauptS) der Stadt Remscheid sowie auf die Entschädigungsverordnung (EntschVO).

Fraktion
Die Fraktionen im Rat der Stadt Remscheid haben gem. § 56 Abs.3 der Gemeindeordnung einen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.
Diese Zuwendungen sind in einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan darzustellen. Über die Verwendung der erhaltenen Zuwendungen ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen. 

Laut § 56 Abs.1 der Gemeindeordnung (GO) NRW können die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretung Fraktionen bilden. Eine Fraktion im Rat der Stadt Remscheid muss aus mindestens 2 Personen bestehen.

Die Fraktionen dürfen die Mittel ausschließlich für die Geschäftszwecke der Fraktion verwenden. Dazu gehört u. a.:

 - Anmietung von Büroräumen, wenn diese nicht von der Stadt zur Verfügung gestellt werden
- Ausstattung des Büros und laufender Bürokosten (Telefon, Kopierkosten, Porto etc.)
- KFZ- Kosten für den Geschäftsbedarf der Fraktionsführung
- Fachliteratur, Zeitungen, Zeitschriften
- Bewirtung von Gästen, Hinzuziehung von externen Referenten, Gutachter etc
- Klausurtagungen mit Übernachtungskosten z.B. anlässlich von Haushaltsberatungen
- Personalkosten, sofern die Gemeinde kein Personal zur Verfügung stellt
- Beiträge zu kommunalpolitischen Vereinigungen
- Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion
- Reisekosten für Reisen im Auftrag der Fraktion
  Unzulässig ist eine Verwendung der Zuwendungen für Zwecke der Parteiarbeit.
 
Finanzierung der Ratsfraktionen in Remscheid
Grundbetrag pro Fraktion: 765 Euro monatlich
zusätzlich pro Ratsmitglied: 63 Euro monatlich

daraus ergibt sich für die Fraktionen folgende Sachkostenzuwendung

Fraktion Ratsmitglieder pro Monat pro Jahr
  CDU  19  1.962,- €  23.544,- €
  SPD  17  1.836,- €  22.032,- €
  FDP  6  1.143,- €  13.716,- €
  B 90/ Die Grünen  5  1.080,- €  12.960,- €
  W.i.R.  4  1.017,- €  12.204,- €
  DIE LINKE  3  954,- €  11.448,- €

 

 
Personalkostenersatz
an die Ratsfraktionen gem. § 56 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein - Westfalen (GO NRW) und gem. Ziffer 21.3.3 der Hauptsatzung der Stadt Remscheid (HauptS) ist ein Personalkostenersatz bis zur Höhe des Bruttogehaltes für einen Beschäftigten, Fraktionen mit einer Größe von mehr als einem Viertel der Ratsmitglieder für zwei Beschäftigte, nach Entgeldgruppe 10, Stufe 4, des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TvöD) sowie den Betrag des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen. Die Rechengröße für die Krankenversicherung bestimmt sich nach dem Satz der AOK Rheinland.

Das bedeutet für die Fraktionen ab dem Wahljahr 2009

Fraktion Ratsmitglieder Stellen  pro Jahr
 CDU 19 2 ca.   92.000,- €
 SPD 17 2 ca.   92.000,- €
 FDP 6 1 ca.   46.000,- €
 B 90/ Die Grünen 5 1 ca.   46.000,- €
 W.i.R. 4 1 ca,   46.000,- €
 DIE LINKE 3 1 ca.   46.000,- €

  

 

Zuwendungen
an die Fraktionen in den Bezirksvertretungen zu den Aufwendungen für die Geschäftsführung gem. Ziffer 21.4 der (HauptS)

Grundbetrag 25 Euro monatlich
für jeden Bezirksvertreter 5 Euro monatlich

Das bedeutet für die Fraktionen in allen Bezirksvertretungen ab dem Wahljahr 2009 zusammen

Fraktion Mitglieder in den BV´s pro Monat pro Jahr
 CDU 19 195,- € 2.340,- €
 SPD 15 175,- € 2.100,- €
 FDP 5   35,- €    420,- €
 B 90/ Die Grünen 6   70,- €    840,- €
 W.i.R. 3     0.- €         0,- €
 DIE LINKE 4     0,- €         0,- €

Da die W.i.R. und DIE LINKE keine Fraktionen in den Bezirksvertretungen bilden können, gibt es keine Zuwendungen. 

 

Entschädigungen
Die Mitglieder des Rates, der Bezirksvertretung und der Ausschüsse haben Anspruch auf Entschädigung gemäß § 45 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse ( §1 EntschVO ).

In diesen Vorschriften wird der Anspruch auf den Ersatz von Verdienstausfall, welcher durch die Mandatsausführung anfällt, die Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder sowie das Sitzungsgeld für Ausschussmitglieder wie folgt geregelt:

Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder (RM) gem. §1 der EntschVO:
Pauschal 342,- Euro monatlich

Fraktionsvorsitzende ab 2 RM :       684 Euro   monatlich
Fraktionsvorsitzende ab 10 RM :     1026 Euro   monatlich
1 stellv. Fraktionsvorsitzender ab 10 RM       342 Euro   monatlich
2 stellv. Fraktionsvorsitzende ab 20 RM je   342 Euro   monatlich
3 stellv. Fraktionsvorsitzende ab 30 RM je   342 Euro   monatlich
 
Bezirksvertreter :      178,20 Euro   monatlich
Zusätzliche Aufwandsentschädigung für Bezirksbürgermeister, Fraktionsvorsitzende und deren Stellvertreter gem. GO NRW § 36 Abs.4 und gem. § 3 der EntschVO
Bezirksbürgermeister:     356,20 Euro   monatlich
stellv. Bezirksbürgermeister :     178,20 Euro   monatlich
Fraktionsvorsitzende :     178,20 Euro   monatlich
   

Sitzungsgeld für Sachkundige Bürger (SB) in Ausschüssen für die Teilnahme an Ausschusssitzungen gem. § 45 Abs.4 und gem. § 2 der EntschVO: 26,50 Euro pro Sitzungsteilnahme ( für Ratsmitglieder und Bezirksvertreter ist das Sitzungsgeld mit der Pauschale abgegolten)

Entschädigung Verdienstausfall
Für alle RM, BV, und SB gibt es bei der Teilnahme an Sitzungen Ersatz für nachgewiesenen Verdienstausfall gem. § 45 Abs.1 (Go NRW). Diesen muss der Arbeitgeber geltend machen. Bei Selbständigen wird eine Pauschale von 16,- Euro pro Stunde bis zu einem Tagessatz von 128,- Euro HauptS Ziff. 21.1.6 gewährt

Jahresergebnisse

 Jährliche Zuwendungen an die Fraktionen laut Haushaltsplan in €uro
JAHR CDU SPD GRÜNEN W.i.R. FDP Linke Rückzahlungen
der W.i.R.
1999 74.400 76.500 57.100 6.600 56.200    
2000 122.900 115.100 57.100 50.600 56.300   2.560
2001 123.100 116.200 57.700 55.200 56.900   2.478
2002 124.400 117.700 58.500 56.000 57.700   2.640
2003 126.300 119.500 59.400 58.000 58.600   1.757
2004 126.800 120.700 60.600 60.200 59.800   2.260
2005 128.315 123.815 63.824 61.304 62.564   5.110
2006 126.323 121.763 62.831 60.311 61.571   3.981
2007 126.323 121.763 62.831 60.311 61.571   2.427
2008 126.323 121.763 62.831 61.822 61.571   3.253
2009
129.597 125.144 64.455 63.545 64.532 12.380 2.652
2010 125.483 123.803 64.061 63.221 64.901 62.381 3.096
2011 115.568 114.056 58.972 58.216 59.728 57.460    182

 

Einnahmen und Ausgaben der W.i.R. - Fraktion in Euro

 

2007 2008 2009 2010 2011
Sachkosten Einnahmen 13.560,- 13.560,- 13.560,- 13.560,- 12.204,-
   Sachkosten Ausgaben
Miete + Nebenkosten 8.351,59 8.071,15 8.118,65 8.565,88 7.732,78
Bürobedarf 5.058,80 4.562,60 4.935,03 4.388,19 4.361,41
Literatur / Medien 77,85 98,92 134,19 87,19 87,19
Seminare / Bewirtungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamt 13.488,24 12.732,67 13.187,87 13.041,26 12.181,38
   
Personalkosten  
Einnahmen 46.555,12 48.262,60 49.985,75 50.252,05 46.046,18
Personalkosten  
Ausgaben 44.199,93 45.836,13 47.705,35 47.674,56 45.886,55